Mitteilung vom: 28. August 2019

Umbau Turnhalle - Lichtanlage
Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 20. August 2019

Sperrung Bachtalenstrasse ab 28. August 2019
Wohnung im Gemeindehaus zu vermieten

Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 14. August 2019

Wohnung im Gemeindehaus zu vermieten
Absage der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2019
Baubewilligung
Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 09. August 2019

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Budget 2020
Belagsarbeiten Schöntalstrasse
Sprengung des Brunnen auf der Passhöhe
Kurze Wanderung mit Kneippen

Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 02. August 2019

Katalog Zuchtviehauktion Langenbruck

Mitteilung vom: 31. Juli 2019

 

Bedingtes Feuerverbot wird aufgehoben - Waldbrandgefahrenstufe 2

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 2). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben. Trotzdem ist im Umgang mit Feuern im Wald weiterhin Vorsicht angebracht. Es wird empfohlen, nur in fest eingerichteten Feuerstellen Feuer zu entfachen.

Die gesunkenen Temperaturen und die Niederschläge am Wochenende haben im ganzen Kanton Basel-Landschaft eine Entspannung der Lage gebracht. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung trotzdem zum vorsichtigen Umgang mit Feuer und am 31. Juli/1. August mit Feuerwerk auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr wieder zu.

Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers 2018 und im laufenden Jahr sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb ist im Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe weiterhin Vorsicht angebracht. Es wird auch weiterhin empfohlen, nur in fest eingerichteten Feuerstellen Feuer zu entfachen. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

 

Den Gemeinden steht es weiterhin frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen. In Basel-Stadt gilt neu ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 2 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Landschaft.

 Wasserentnahme prüfen

Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft. Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind weiterhin erlaubt.

 

Mitteilung vom: 26. Juli 2019

Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten!

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht

Wie im vergangenen Sommer besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine erhebliche Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.

Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers auch im vergangenen Jahr sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

 Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
• Funkenwurf sofort löschen
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
• Keine Raucherwaren wegwerfen
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

Den Gemeinden steht es weiterhin frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.

Wasserentnahme prüfen

Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft. Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind weiterhin erlaubt.

In Basel-Stadt gilt ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 3 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Landschaft.

Mitteilung vom: 22. Juli 2019

Reduzierter Schalterdienst
Belagsarbeiten Schöntalstrasse
Verschiebung Grünabfuhr
Was läuft in Langenbruck

 

Mitteilung vom: 17. Juli 2019

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Nationalfeiertag
Brunch
Budget 2020
Chabis Club

Was läuft in Langenbruck

Mitteilung vom: 09. Juli 2019

Wanderung mit Kneippen
Seniorenausflug für alle über 70jährigen LangenbruckerInnen
Redaktionsschluss Dorfzytig
Gratulation Jodlerclub Oberer Hauenstein
Was läuft in Langenbruck