In sieben Gemeinden wurden teilweise Wahllisten eines falschen Wahlkreises zugestellt (hier klicken)

Mitteilung von

23. Januar 2023

In sieben Gemeinden der Wahlkreise Liestal, Sissach und Waldenburg wurden für die Landratswahl vom 12. Februar 2023 teilweise Wahllisten eines anderen Wahlkreises zugestellt. Die Landeskanzlei bittet die Stimmenden aus den folgenden Gemeinden, vor der Stimmabgabe zu prüfen, ob die korrekten Wahlzettel zugestellt wurden: Liestal, Lupsingen, Seltisberg, Ziefen, Langenbruck, Reigoldswil und Sissach. Stimmende, die Wahllisten eines falschen Wahlkreises erhalten haben, können diese auf der Gemeinde gegen Wahllisten des richtigen Wahlkreises tauschen.

Die betroffenen sieben Gemeinden hatten den Auftrag zum Abpacken der Wahlcouverts der gleichen Verpackungsfirma übertragen. Trotz verschiedener Vorkehrungen bei der Verpackungsfirma kam es zu Fehlern beim Abpacken. So wurde die Landeskanzlei darüber informiert, dass in der Gemeinde Sissach ein Wahlzettel des Wahlkreises Waldenburg zugestellt wurde. Nach heutigem Kenntnisstand kann die Landeskanzlei nicht ausschliessen, dass in allen sieben Gemeinden diverse Wahlcouverts falsch verpackt wurden. Der Regierungsrat hat verschiedene Massnahmen angeordnet, damit die Landratswahlen trotzdem ordentlich durchgeführt werden können.

Wie prüfe ich, ob mein Wahlzettel stimmt?
Der Wahlkreis steht jeweils oben auf jeder Wahlliste in der zweiten Zeile:
–  Wenn Sie in den Gemeinden Liestal, Lupsingen, Seltisberg oder Ziefen wohnen, lautet der  
korrekte Wahlkreis Liestal.
–  Wenn Sie in Langenbruck oder Reigoldswil wohnen, ist der Wahlkreis Waldenburg korrekt.
–  Wenn Sie in Sissach wohnen, lautet der korrekte Wahlkreis Sissach.

Wieso muss ich falsche Wahlzettel auswechseln?
Für eine gültige Stimmabgabe darf nur eine Wahlliste des Wahlkreises abgegeben werden, in dem 
man selber stimmberechtigt ist. Wenn eine Wahlliste eines anderen Wahlkreises abgegeben wird,  
ist diese ungültig und kann für die Ermittlung des Wahlergebnisses nicht ausgewertet werden.

Getroffene Massnahmen
Um sicherzustellen, dass die Landratswahl trotz des Fehlers ordentlich durchgeführt werden kann, hat der Regierungsrat folgende Massnahmen angeordnet:
–  Die betroffenen Gemeinden wurden am Montag informiert und über das weitere Vorgehen orientiert.
–  Die Gemeinden melden der Landeskanzlei, ob und wie viele falsche Wahlzettel ausgewechselt werden.
–  Die Wahlpräsidien der Gemeinden führen bei der Ergebnisermittlung ein Protokoll über die An-
zahl falsch eingereichter Wahlzettel. Damit kann im Nachgang der Wahl das Ausmass des Fehlers 
eingeschätzt werden.
–  Die betroffenen sieben Gemeinden wurden aufgefordert, in den Kommunikationskanälen der Gemeinde über den Fehler und das weitere Vorgehen zu informieren (Aushang, Internetseite, Gemeindeblatt).
–  Die Landeskanzlei informiert die Öffentlichkeit und die betroffenen Stimmberechtigen mit einer Medienmitteilung, mit einer Publikation im Amtsblatt und mit Zeitungsinseraten.