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Mitteilung von

16. April 2021

Bund lockert  Massnahmen gegen das Coronavirus ab 19. April

Wieder geöffnet unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes:

  • Restaurant und Bars draussen
  • Freizeit und Kulturbetriebe (auch drinnen)
  • Sportanlagen (auch drinnen)

Veranstaltungen sind unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes wieder möglich:

  • Generell maximal 15 Personen
  • Mit Publikum drinnen - max. 50 Personen, resp. 1/3 der Kapazität
  • Mit Publikum draussen - max. 100 Personen, resp. 1/3 der Kapazität
  • Wettkämpfe im Amateursport mit max. 15 Personen - Nur Sportarten ohne Körperkontakt

Weiterhin gilt:

  • Private Treffen drinnen mit max. 10 Personen
  • Homeoffice-Pflicht
  • Ausgedehnte Maskenpflicht
  • Regeln für Sport und Kultur (Ausnahme für unter 20-Jährige)
  • Geschlossen bleiben Restaurants und Bars (drinnen), Tanzlokale, Wellness-/Freizeitbäder (drinnen)

Gemeinderat öffnet gemeindeeigene Räumlichkeiten

Anhand der Lockerungen werden die gemeindeeigenen Räumlichkeiten der Gemeinde Langenbruck ab 19. April wieder geöffnet. Zu beachten sind die Schutzbestimmungen.