2. Juli 2018 (hier klicken)

Mitteilung von

02. Juli 2018

Reglements-Genehmigungen 
Der Regierungsrat Baselland hat die an der EGV vom 13. März 2018 genehmigten Reglementuren zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen der Gemeinde an die Ergänzungsleistungen und das revidierte Benutzungsreglement der Revue, der Mehrzweckhalle, der Bider-Baracke und den Turn- und Sportanlagen mit Beschluss vom 28. Juni 2018 genehmigt.  

Erfolgreicher Lehrabschluss 
Unser Werkhof-Lehrling Jan Weber hat die Lehrabschlussprüfung als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ mit einer Gesamtnote von 5.0 erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat und die gesamte Belegschaft gratulieren ihm ganz herzlich und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.  

Erfolgreiche Prüfung  
Unsere Verwaltungsangelstellte Andrea Saner hat ihre 2-jährige Ausbildung zur Finanzverwalterin erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat und die gesamte Belegschaft gratulieren ihr zu diesem Erfolg. Ab 1. November 2018 wird sie die Finanzverwaltung übernehmen.

Gemeinderatsferien 
Der Gemeinderat ist im Juli in den Ferien und hält bis zum 7. August 2018 keine Sitzungen ab. Die Gemeindeverwaltung ist zu den üblichen Zeiten die ganze Sommerpause besetzt.

Ersatzwahl in den Schulrat (Erinnerung)
Die Ersatzwahl für die zurückgetretene Schulrätin Yvonne Zollinger Dettwiler für die restliche Amtsperiode bis 30. Juni 2020 ist auf das Abstimmungsdatum vom 23. September 2018 festgelegt. Laut Gemeindeordnung ist die stille Wahl zulässig. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 48 Tage vor der Wahl (Montag, 6. August 2018, 17.00 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die Formulare können unter www.bl.ch > Politische Rechte > Wahlvorschläge heruntergeladen oder im Vorraum der Verwaltung bezogen werden. Führt die Ersatzwahl in den Schulrat vom 23.September 2018 zu keinem abschliessenden Ergebnis, findet am 25. November 2018 die Nachwahl statt. 

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die Liegenschaftsbesitzer. Wir bitten die Bevölkerung, Ihre Bepflanzung bis Ende August 2018 auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Die Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm, Schneelast) ist ebenfalls zu entfernen.

Redaktionsschluss Dorfzytig
Der Redaktionsschluss der 40. Jubiläums-Dorfzytig-Ausgabe ist am Montag, 14. August 2018. Allfällige Beiträge müssen bis dahin auf der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein. Bitte senden Sie Text und Fotos als Originaldateien (Text in Word-, Fotos in jpg-Format, mind. 1 Mb gross) an christian.burkhardt@langenbruck.ch . Es wäre gut, wenn allfällige Beiträge schon vor diesem Termin angekündigt würden. Dies erleichtert die Seitenplanung.

Budgeteingaben 2019 
Alle Jahre wieder. Der Budgetprozess für das Jahr 2019 hat begonnen. Anträge und Eingaben zum Budget sind spätestens bis am 13. August 2018 schriftlich zu Handen dem Gemeinderat einzureichen.

Bewilligungen für Kleinbauten
Der Gemeinderat stellt fest, dass in letzter Zeit Kleinbauten oder zu hohe Einfriedungen ohne Bewilligung errichtet wurden. Deshalb möchten wir auf die Gesetzgebung hinweisen, die Sie in unserer Homepage einsehen können.  
Grundsätzlich ist der Gemeinderat für folgende Bewilligungen zuständig:
– freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
– Fahrnisbauten (Gartenhäuser, Treibhäuser, Zelte etc.) Einfriedigungen, Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang. 
– Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone und an geschützten Gebäuden.
Formulare für das Baubegehren einer Kleinbaute oder das Formular für Fassadenrenovationen können Sie auf unserer Homepage www.langenbruck.ch im Online-Schalter herunterladen. Auskünfte erteilt auch die Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie, dass für nachträglich eingereichte Begehren, nebst der Bearbeitungsgebühr, eine Zusatzgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt wird.
Alle anderen Bauvorhaben müssen beim Bauinspektorat in Liestal eingereicht werden. Die nötigen Informationen und Formulare können Sie unter www.baselland.ch, Rubrik  Bauinspektorat einsehen und ausdrucken.

Langenbruck Schöntalstrasse, Abschnitt Hauptstrasse bis Oskar-Biderbaracke -
Start der Bauarbeiten

Die Schöntalstrasse weist auf dem Abschnitt zwischen Hauptstrasse und Oskar – Biderbaracke einen baulich ungenügenden Zustand auf und ist von Grund auf sanierungsbedürftig. Mit der Sanierung der Schöntalstrasse durch den Kanton Basel-Landschaft werden ebenfalls die Werkleitungen (Wasser, Sauberwasser, Strom) erneuert.
Die Vorarbeiten starten am Montag, 09. Juli 2018. In dieser Woche wird die Umfahrungspiste erstellt sowie zur Sicherstellung der Versorgung provisorische Wasserleitungen verlegt.                                                                                                                                   

1. Bauabschnitt (siehe Plan)
Die Arbeiten im 1. Bauabschnitt erfordern durch die beengten Platzverhältnisse eine Sperrung des gesamten Abschnitts. Die Sperrung beginnt am Montag, 16. Juli 2018 und dauert bis ca. Mitte September. Während dieser Zeit können keine Fahrzeuge den Baustellenbereich befahren. 

2. Bauabschnitt (siehe Plan)
Die Arbeiten im 2. Bauabschnitt starten bei Abschluss des 1. Bauabschnitts und dauern bis ca. Ende November. Die Deckbelagsarbeiten in beiden Abschnitten erfolgen dann im Frühling 2019.

Verkehrssituation
Während den Arbeiten im 1. Bauabschnitt ist eine Umfahrungspiste in Betrieb. Diese führt von der Gemeindeverwaltung zur Oskar-Biderbaracke. Die Piste wird einspurig betrieben und mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Während dem Betrieb der Umfahrungspiste besteht ein Fahrverbot für Lastwagen. Der Zubringerdienst ist für Lastwagen ohne Anhänger gestattet. Die Fussgänger und Radfahrer werden über den Birkenweg und Kaiserackerweg umgeleitet.

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:
• Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft Patrick Bärenfaller 061 / 552 44 44
• Jauslin Stebler AG Mathis Grossmann 061 / 467 67 72

Im Namen des Tiefbauamts Basel-Landschaft sowie der Gemeinde Langenbruck bitten wir Sie höflich um Kenntnisnahme und um das nötige Verständnis für die anstehenden Arbeiten.

Umfahrung

Geführte Wanderung  
Carlo Paganin führt am Sonntag, 8. Juli 2018 im Auftrag von Langenbruck Tourismus eine Wanderung von 1,5 Std. mit anschliessendem Kneippen durch. Gestartet wird um 14.00 Uhr bei der Kneippanlage, dann geht‘s zur Römerstrasse und rund um den Chraiegg, weiter zum Kloster Schönthal und zurück zur Kneippanlage. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Im Juli Sperrung der Bölchenstrasse
Für den Ersatz einer Strom-Freileitung hat die EBL eine Ausgrabungsbewilligung für die Bölchenstrasse auf einer Länge von 1,5 km erhalten. Ab 9. Juli 2018 bleibt deshalb die Bölchenstrasse werktags tagsüber gesperrt. An den Wochenenden ist die Strasse befahrbar. Die Arbeiten nehmen etwa 2 ½ Wochen in Anspruch.