Abstimmung vom 13. Juni 2021 - Fehlerhaftes Abstimmungsbüchlein (hier klicken)

Mitteilung von

14. Mai 2021

Für die Abstimmung vom 13. Juni 2021 wurden im Abstimmungsbüchlein bei der kantonalen Vorlage Nr. 6 fälschlicherweise auf Seite 3 die Abstimmungsempfehlungen vom 7. März 2021 abgedruckt.

Die Landeskanzlei hat geprüft, ob ein nachträglicher Versand an alle Stimmberechtigten nötig ist und sieht aus folgenden Gründen davon ab:

  • Es ist gut erkennbar, dass es sich um Empfehlungen zu Vorlagen handelt, die am 13. Juni 2021 nicht zur Abstimmung stehen.
  • Auf den Seiten 4 und 12 des Abstimmungsbüchleins sind die Empfehlungen von Regie-rungsrat und Landrat korrekt wiedergegeben.
  • Ein Zusatzversand mit einer Empfehlung von Regierungsrat und Landrat könnte als Behör-denpropaganda verstanden werden.

Das korrigierte Abstimmungsbüchlein kann in dem untenstehenden PDF eingesehen werden.